Tierrecht | Hunderecht
Staffordshire Bullterrier ist kein Kampfhund
Ein Hundehalter wurde von seiner Gemeinde für seinen Staffordshire Bullterrier zu einer erhöhten Hundesteuer von 500 Euro, statt 27 Euro für einen "normalen" Hund, herangezogen. Dies deshalb, weil es
sich bei diesem Hund um einen so genannten Kampfhund handelt. Dies wollte sich der Hundehalter nicht gefallen lassen und klagte vor... dem Verwaltungsgericht mit Erfolg.
Unter Zuhilfenahme verschiedener Gutachten konnte der Hundehalter darlegen, dass die genannte Hunderasse keinerlei Merkmale aufweise, die sie als abstrakt gefährlich erscheinen lassen könnte. Es
spreche alles dafür, dass es sich bei der Einordnung des Staffordshire Bullterrier als gefährlichen Hund um eine Verwechslung mit dem American Staffordshire handelt. Staffordshire Bullterrier
unterscheiden sich signifikant vom American Staffordshire, beispielsweise schon durch Körpergröße aber auch durch das Zuchtziel.
Die Staffordshire Bullterrier würden in ihrem
Herkunftsland, nämlich in England, als beliebte Familienhunde gehalten, wonach sich auch das Zuchtziel richte. Typisch sei auch, dass in neueren "Beißstatistiken" der Staffordshire Bullterrier nicht
erscheine.
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Tierrechtsanwalt Andreas Ackenheil