Neues Hundegesetz in Niedersachsen

Das neue Hundegesetz in Niedersachsen, welches im Sommer 2011 auf den Weg gebracht wurde und mit dem 01.07.2013 seinen finalen Abschluss erhält,kommt unseren Vierbeinigen Freunden nur zu Gute. Ziel: Es soll nicht mehr möglich sein, das jeder sich „mal eben“ unüberlegt einen Hund anschaffen und halten kann, und allein dieser Umstand ist zu begrüßen. Doch die Neuerung wirft derzeit viele Fragen auf...

 

Neues Hundegesetz in Niedersachsen verständlich erklärt

 

Seit dem 01.Juli 2011 gilt für Niedersachsen ein neues Gesetz zurHundehaltung, welches nach einer sogenannten Übergangsfrist von 2 Jahren dann zum 01.07.2013 in seiner endgültigen Fassung gilt. 

Es gibt Neuerungen, die sofort 2011 umzusetzen waren, nämlich die Verpflichtung seinen Hund mit einem Identifikationschip zu versehen sowie eine Haftpflicht-versicherung abzuschließen.

 

Ab dem 01.07.2013 kommen dann weitere Neuerungen hinzu:

 

Nun muss jeder, der sich einen Hund halten möchte, einen Sachkundenachweis erbringen. Es sei denn, er kann nachweisen in den letzten Zehn Jahren bereits für die Dauer von 2 Jahren durchgängig einen Hund gehalten oder betreut zu haben.

 

Für Ersthundebesitzer bedeutet das, sie müssen ab dem 01.07.2013 VOR der Anschaffung eines Hundes die Theoretische Prüfung des geforderten Sachkunde-nachweises bestanden haben. Das Bestehen der praktischen Prüfung muss dann innerhalb eines Jahres mit dem Hund nachgewiesen werden.

 

Die Sachkunde muss nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht für jeden danach neu angeschafften Hund wiederholt werden. Die Erfordernis richtet sich vornehmlich an Ersthundebesitzer.

 

Chip des Hundes muss im zentralen Register angemeldet werden. 

Die Chip-Nummer ist zusammen mit den Angaben zum Halter und zum Hund 

an das zentrale Register zu melden.Das zentrale Register ist noch nicht eingerichtet. Die Hundehalter werden darüber natürlich informiert, wann sie ihre Angabe dort einreichen müssen. Ab dem erreichten Alter von 6 Monaten des Hundes muss das Chippen bzw. der Abschluss der Haftpflichtversicherung erfolgt sein.

 

Wer muss denn nun genau einen Hundeführerschein ablegen?

 

Alle Ersthundebesitzer ab dem 01.07.2013! Wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Aufnahme der Hundehaltung (gerechnet ab 01.07.2011) oder Betreuung für eine juristische Person mindestens 2 Jahre lang einen Hund ununterbrochen gehalten (oder für eine juristische Person betreut) hat, gilt durch Erfahrung als sachkundig. Als Nachweis kann z.B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen. Darüber hinaus sind bestimmte Personengruppen sachkundig: z.B. Tierärzte, 

Personen, die Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde abnehmen oder eine solche Prüfung mit einem Hund erfolgreich abgelegt haben, Tierheimbetreiber,Dienst- und Behindertenbegleithundeführer.

Wenn aber ein solcher Hund auffällig wird, z. B. Beschwerden über ihn bei derBehörde eingehen, kann die Behörde die Sachkunde auch nachträglich vorschreiben.

 

Warum ist jemand, der 2 Jahre lang einen Hund gehalten hat,automatisch achkundig?

 

Es wird davon ausgegangen, dass ein unsachgemäß gehaltener Hund in den 2 Jahren auffällig geworden wäre.

 

Können auch Vereine, nicht nur Hundeschulen, die Sachkundeprüfung abnehmen?

 

Die Sachkundeprüfungen können von jeder Person oder Stelle abgenommen werden, die eine Fachbehörde zu diesem Zweck anerkannt hat.

 

Welche Kosten kommen auf den Hundehalter zu?

 

Die Kosten sind: einmalig rund 50 Euro für das Chippen durch den Tierarzt, Je nach Versicherung 50 – 150 Euro jährlich für den Abschluss der Haftpflichtversicherung, ca. 200 Euro für den Sachkundenachweis sowie eine Gebühr für Meldungen an das Register.

 

Ansprechpartner: 

Stella Joubert 

Postanschrift: 

31191 Algermissen, Wattekumstraße 18 

Tel.: 0176/99720051

Mail: mailto:info@rabaukenschule.de

Internet:www.rabaukenschule.de

 

Rabaukenschule

Hundetraining nach Maß

Stella Joubert, Zertif. Tierpsychologin

 

Neues Hundegesetz in Niedersachsen verständlich erklärt
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